Akustik
als integriertes Kunstwerk
Im Zuge einer ganzheitlichen Betrachtungsweise von Architektur und Gestaltung entwirft das Atelier Robert Kaller seit über 10 Jahren auch akustische Lösungen, die sich in die Gesamtgestaltung integrieren, und setzt diese um. Eine Gestaltung, die akustische und ästhetische Fragen gleichsam vereint löst.
Die Form der Lärmschutzplatten fliesst in die gestalterische Idee ein. Diese werden dem Raum so angepasst, dass neben der akustischen Verbesserung auch eine ästhetische Aufwertung erfolgt. In unseren Projekten wurden die akustischen Gestaltungen - ohne Beeinträchtigung deren Wirkung - farblich integriert.
So wurde bspw. die Kindertagesstätte der Lebenshilfe Waltrop, bei der die akustische Sanierung im Vordergrund stand, auch gleichzeitig künstlerisch-farbdynamisch gestaltet.
Die Kindertagesstätte ‚Zauberzwerge‘ in Dortmund wurde im Rahmen der Umgestaltung in 2018 ebenfalls mit einem angepassten Lärmschutz versehen.
Im Kindergarten St. Antonius in Herten wurde neben der farblichen Gestaltung auch die dem jeweiligen Raum angepasste Beleuchtung in die akustische Gestaltung integriert.
Die Seminarräume des Hofes Sondern in Wuppertal erhielten im Rahmen der Gestaltung 2011 eine sich in das Gesamtbild einfügende akustische Ergänzung.
Eine besondere Herausforderung an die Verbesserung der Akustik kombiniert mit Ästhetik war die Gestaltung der Flure im AWO Wohnheim für Autisten „Haus Sonnenschein“ in Gevelsberg. Hier galt es auf eine besondere Art und Weise Gestaltung und Akustik als Teil einer therapeutischen Maßnahme, der Schaffung eines therapeutischen Milieus, zu realisieren. Die Senkung des Geräuschpegels hatte eine deutliche Wirkung auf den Erfolg der therapeutischen Maßnahmen zur Folge.
Die vom Atelier durchgeführten Projekte zur akustischen Gestaltung belegen, dass die gestalterische Integration einzelner Elemente eine auffallend höhere akustische Wirkung i.S. Lärmschutz erzielt als traditionell ganzheitlich aufgebrachte Lärmschutzflächen.
Die Anerkennung unserer akustischen Arbeiten durch die Immobilienwirtschaft Dortmund bestätigen unseren Ansatz, der neben ästhetischem Lärmschutz auch bauseits erforderliche Voraussetzungen erfüllt:
Die von uns verwendeten Materialien entsprechen - im Sinne §17 Bauordnung NRW (Brandschutz) - der Brandschutzklasse B1 (schwer entflammbar) oder A1 (nicht brennbar) nach DIN4102 und sind daher auch für öffentliche Räume, wie Schulen und Kindergärten bestens geeignet. Einen entsprechenden Nachweis stellen wir Ihnen auf Anfrage gern zur Verfügung.